Stellungnahme des Bündnisses zur Anhörung im Ausschuss

Am 09.08.2017 war die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen geplant. Der Termin wurde wie bekanntlich abgesagt.

Für die Anhörung hatte das Bündnis eine schriftliche Stellungnahme vorgesehen, diese veröffentlichen wir nun. Die Stellungnahme wäre an die Ausschussmitglieder verteilt wurden.

Stellungnahme hier Downloaden: Stellungnahme – Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen

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Landesregierung äußert sich zum Transparenzgesetz im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung

Folgende Medienmitteilung wurde von der Staatskanzlei am 22.08.2017 veröffentlicht:

Weil das Niedersächsische Transparenzgesetz nicht mehr verabschiedet wird: Landesregierung nimmt Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung zurück

m Hinblick auf das geplante Transparenzgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern in Nieder­sachsen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen geben sollte, hatte die Lan­desregierung im Juni 2017 die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Lan­desregierung und der Ministerien in Niedersachsen” (GGO) geändert. Mit diesen Änderungen waren die Rege­lungen des Artikels 24 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung* konkreti­siert. Danach müs­sen die einem besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsinteresse unterliegen­den Unterlagen auch dem Parlament im Rahmen von Aktenvorlagen nicht oder nur vertrau­lich herausgegeben werden. Diese Änderungen in der GGO wurden heute rückgängig ge­macht.

Mit den Änderungen in der GGO war beabsichtigt worden, die Herausgabepflicht an jeder­mann nach dem Transparenzgesetz nicht auf Unterlagen zu erstrecken, die den unmittelba­ren Entscheidungsprozess der Landesregierung abbilden. Dabei kann es sich beispielsweise um vorbereitende Unterlagen einschließlich der Besprechungsniederschriften von Staatssek­retärsrunden handeln, um Vermerke, die das Stimmverhalten der Niedersächsischen Lan­desregierung im Bundesrat betreffen oder auch um den bei der Vorbereitung von Informatio­nen an einzelne Journalistinnen oder Journalisten entstehenden Mailverkehr.

Mit den geänderten Mehrheiten im Niedersächsischen Landtag und den auf den 15. Oktober 2017 vorgezogenen Neuwahlen ist es nun aber sehr unwahrscheinlich, dass das Transpa­renzgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. In den vergangenen Tagen waren die Änderungen der Geschäftsordnung vom Juni 2017 punktuell als Einschränkungen der Transparenz im Handeln der Landesregierung missverstanden worden. Obwohl dieser Eindruck nachweislich falsch ist, wurden die im Hinblick auf das Transparenzgesetz erfolgten Änderungen in der GGO daher wieder zurückgenommen.

* Hintergrund

Artikel 24: Auskunft, Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

(1) Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in sei­nen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

(2) Die Landesregierung hat, wenn es mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder ver­langt, zum Gegenstand einer Ausschusssitzung Akten unverzüglich und vollstän­dig vorzule­gen und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Für Akten und Einrichtungen, die nicht in der Hand des Landes sind, gilt dies, soweit das Land die Vorlage oder den Zu­gang verlangen kann.

(3) Die Landesregierung braucht dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt würden oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter ver­letzt werden. Die Entscheidung ist zu begründen.

(4) Näheres kann ein Gesetz regeln.

Quelle:

http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/weil-das-niedersaechsische-transparenzgesetz-nicht-mehr-verabschiedet-wird-landesregierung-nimmt-aenderungen-in-der-gemeinsamen-geschaeftsordnung-zurueck-156945.html

 

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ABGESAGT: Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Niedersachsen wurde die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die am 09.08.2017 vorgesehen war abgesagt.

Das Bündnis für Informationsfreiheit in Niedersachsen bedauert es sehr, dass nun das Gesetzesvorhaben nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode und wie im Koalitionsvertrag angekündigt umgesetzt wird. Für Niedersachsen bedeutet dies, dass es eines von vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen) in Deutschland ist ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Wir werden weiterhin am Ball bleiben.

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ABGESAGT: Einladung zur Pressekonferenz: Bündnis für Tranzparenz und Informationsfreiheit stellt sich vor

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
Deutscher Journalistenverband Niedersachsen
Mehr Demokratie e.V.
Netzwerk Recherche
Open Knowledge Foundation
Transparency International Deutschland

Presseeinladung
Bremen, den 1. August 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie herzlich einladen zur Vorstellung des Bündnisses für Informationsfreiheit Niedersachsen

am Montag, den 7. August 2017 um 11 Uhr im Café Konrad, Knochenhauerstraße 34, 30159 Hannover

Am Mittwoch, den 9. August wird das Niedersächsische Informationszugangsgesetz im Landtag beraten. Die rot-grüne Landesregierung erfüllt ihr Versprechen, ein IFG einzuführen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Sie wollte sich an der Hamburger Regelung orientieren, so der Koalitionsvertrag.

Siglinde-Gauer-Lietz (TI), Christopher Bohlens (OKFN), Manfred Redelfs (NR) und Tim Weber (MD) werden Ihnen am 7. August das Bündnis für Tranzparenz und Informationsfreiheit vorstellen, begründen, warum die sechs Organisationen in diesem Bündnis zusammenarbeiten und welche Forderungen sie an die Landesregierung haben. Selbstverständlich stehen Ihnen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

Update:

Absage Pressekonferenz
Bremen, den 4. August 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse sagen wir die untenstehend für Montag, den 7. August 2017, 11 Uhr im Café Konrad angekündigte Pressekonferenz zum niedersächsischen Informationszugangsgesetz ab. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu unserem Thema informieren.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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Stellungnahme vom Netzwerk Recherche für den Ausschuss

Die Organisation Netzwerk Recherche, ebenfalls Bündnispartner von uns, hat bereits ihre Stellungnahme für die Anhörung im Landtag veröffentlicht. Die Stellungnahme haben wir hier veröffentlicht.

Stellungnahme hier als PDF downloaden.

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Übersicht eingeladene Verbände zur Anhörung am 09.08.2017

Für die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen am 09.08.2017 wurden folgende Organisationen / Personen angeschrieben.

  • Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
  • Niedersächsischer Anwalt und Notarverband
  • Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
  • Transparency International Deutschland
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt
  • Verband kommunaler Unternehmen – Landesgruppe Niedersachsen/Bremen
  • Transparenz schafft Vertrauen – Bündnis für Transparenz in Niedersachsen
  • Fachliche Leitstelle Transparenzportal – Staatsarchiv Hamburg
  • Dr. Göttrik Wever

Wer an dem Termin teilnimmt, ist noch offen. Die Organisationen / Personen müssen sich hierfür anmelden.

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Verbändeanhörung gestartet

Mit Schreiben vom 15.06.2017 hat der Niedersächsische Landtag die Verbände angeschrieben ihre Stellungnahme abzugeben. Dazu hatte bereits der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfahren den Beschluss gefasst, die Anhörung durchzuführen.

Die Angeschriebenen Verbände sind nun aufgefordert die Stellungnahmen einzureichen. Die Anhörung ist in öffentlicher Sitzung am 09.08.2017 ab 10:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr geplant. 

Wir vom Bündnis werden in Absprache und Kooperation mit unserem Bündnispartnern ebenfalls Stellungnahme(n) abgeben.

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FDP zieht Antrag für ein Transparenzgesetz aus 2013 zurück

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages hat am 08.06.2017 (Drs. 17/8273) mitgeteilt, dass der Gesetzesentwurf der FDP Fraktion Drs. 17/278 zurückgezogen worden ist. Die FDP hatte im Juni 2013 einen Entwurf eingereicht.

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Erste Beratung im Landtag und anschließend im Ausschuss

Die Landesregierung hat am 09.05.2017 den Gesetzesentwurf für das NIZG beim Landtag eingereicht (Drs. 17/8004). Am 17.05.2017 fand die erste Beratung im Landtag statt (siehe Protokoll), hierbei wurde der Antrag überwiesen an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen (federführend), sowie den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Inneres und Sport.

Am 07.06.2017 tagte der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und beschloss eine Verbändeanhörung durchzuführen. (Siehe Kurzbericht)

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Pressemitteilung – Transparenzgesetz Niedersachsen: Entwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung

PRESSEMITTEILUNG

Transparenzgesetz Niedersachsen: Entwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung

Hannover, 09.05.2017 – Der Entwurf für ein Transparenzgesetz in Niedersachsen, der heute im Landeskabinett behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig unzureichend. So lautet das einhellige Urteil eines Zusammenschlusses von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalistenverbänden, die sich für einen besseren Informationszugang der Bürger zu Verwaltungsinformationen einsetzen.

„Dass endlich auch Niedersachsen sich als eines der letzten Bundesländer von der obrigkeitsstaatlichen Tradition des Amtsgeheimnisses verabschieden will, ist zwar lobenswert. Doch leider hält der Entwurf der Landesregierung nicht, was der Name verspricht – es ist eine Mogelpackung“, so Manfred Redelfs von der Journalisten- organisation Netzwerk Recherche. Zur Begründung ihrer Kritik verweist das Transparenz- Bündnis auf die Fülle der Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz, eine abschreckende Gebührenregelung und die fehlende automatische Veröffentlichung von Dokumenten im Internet.

Das Ziel des Gesetzes, allen Bürgern in Niedersachsen grundsätzlich den Zugang zu Verwaltungsinformationen zu eröffnen, wird vor allem durch den umfangreichen Ausnahmekatalog wieder infrage gestellt. „Wir haben Verständnis dafür, dass nicht alles veröffentlicht werden kann. Doch die Ausnahme vom Grundsatz der Transparenz muss inhaltlich begründet sein, nicht durch die pauschale Ausklammerung ganzer Bereiche aus der Reichweite des Gesetzes“, so Sieglinde Gauer-Lietz von der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. Das Bündnis verweist hierzu vor allem auf die Ausnahmeregelungen für den Landesrechnungshof, die Hochschulen und auch den Landtag selbst. „Wenn die umfangreichsten Paragrafen die sind, die die Ausnahmen regeln, spricht das nicht für mehr Transparenz“, so Gauer-Lietz.

Bei dem Ausnahmekatalog vermisst das Bündnis zudem eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Information. „Wenn z.B. eine Behörde in Niedersachsen Informationen über die Abgasschummeleien bei Volkswagen hat, dann mag es sein, dass das Unternehmen sich auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis beruft. Aber das Aufklärungsinteresse wiegt in diesem Fall schwerer als Unternehmensinteresse. Für solche Fälle ist der Grundsatz der Abwägung wichtig“, unterstreicht Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation.

Damit die Bürger ihren neuen Informationsanspruch auch wahrnehmen können, muss die Gebührenregelung so gestaltet werden, dass niemand durch übertriebene Kosten von der Nutzung des neuen Rechts abgeschreckt wird. Der Entwurf der Landesregierung sieht jedoch, anders als in den anderen Bundesländern und im Bund üblich, keine Gebührenobergrenze vor. Hinzu kommt, dass selbst für Ablehnungen Gebühren erhoben werden können. „Wenn ein Bürger befürchten muss, dass er statt der gewünschten Informationen nur einen Ablehnungsbescheid und dazu noch eine Rechnung erhält, ist das gewiss keine Maßnahme zum Abbau der Politikverdrossenheit“, kritisiert Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie e.V.

Als zentrales Manko sieht das Bündnis den Verzicht auf ein Informationsregister an, bei dem im Gesetz definierte Dokumente der Verwaltung automatisch im Internet veröffentlicht werden. „Als Journalisten sind wir auf einen schnellen und einfachen Informationszugang angewiesen. Leider listet das Gesetz bei den zu veröffentlichenden Dokumenten im Wesentlichen Selbstverständlichkeiten auf, wie Gesetze und Verordnungen oder Organisationspläne. Und ohne Frist für den Start eines Informationsregisters ist das nur eine vage Absichtserklärung“, bemängelt Frank Rieger vom Deutschen Journalisten- Verband Niedersachsen. Das Bündnis fordert, im Gesetz stattdessen den verbindlichen Start des Informationsregisters nach einer Übergangsfrist von drei Jahren festzuschreiben. So hätte die Verwaltung genügend Zeit, sich auf die Neuerung einzustellen.

Das Bündnis für Informationsfreiheit wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und fordert die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages auf, sich nun fraktionsübergreifend für eine Verbesserung stark zu machen. „Es wäre blamabel, wenn Niedersachsen den Sprung nach vorne verpasst“, bilanziert Manfred Redelfs von Netzwerk Recherche.

Download der PM als PDF hier.

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