Heise: Missing Link: 25 Jahre Informationsfreiheit – Wissen ist Macht

“Im März 1998 trat bundesweit das erste Informationsfreiheitsgesetz in Brandenburg in Kraft. Zwei Bundesländer haben immer noch keins und es gibt Reformbedarf.”

Im Heise Verlag (bekannt für c’t, iX und Telepolis) ist am 12. März 2023 dazu ein Artikel erschienen:
https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-25-Jahre-Informationsfreiheit-k-ein-Grund-zum-Feiern-7542942.html

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FragDenStaat: Ausblick 2023 – Das wird 2023 für uns wichtig

Unser Partner FragDenStaat hat in einem Blog-Artikel die Themen für 2023 zusammengefasst. Dabei ist auch Niedersachsen ein Thema.

“Die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben in ihren Koalitionsverträgen Transparenzgesetze angekündigt. Wir werden Druck machen, dass das Versprechen Wirklichkeit wird. Bisher ist Niedersachsen neben Bayern eines der letzten Bundesländer ohne Informationszugangsgesetz. Unsere Hoffnung, dass Bayern zur Transparenzzone wird, ist hingegen gering – auch wenn dort im Herbst neu gewählt wird.”

Quelle: https://fragdenstaat.de/blog/2023/01/20/das-wird-2023-fur-uns-wichtig/

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Erfolg in Niedersachsen: Transparenzgesetz soll kommen

Transparency Deutschland setzt sich seit Jahren für die Einführung eines Transparenzgesetzes in Niedersachen ein, u.a. im „Bündnis für Transparenz in Niedersachsen“. Heute wurde der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterschrieben, der unter anderem die Einführung eines solchen Gesetzes festlegt.

Dazu erklärt Sieglinde Gauer-Lietz, Co-Leiterin der Regionalgruppe Niedersachsen von Transparency Deutschland: „Für uns ist es ein großer Erfolg, dass die neue Koalition ein Transparenzgesetz einführen möchte. Wir werden den Gesetzgebungsprozess eng verfolgen und genau hinschauen, damit das Gesetz hält was es verspricht. Es ist wichtig, dass die Koalition bei der Ausgestaltung des Gesetzes tatsächlich nur in sehr gut begründeten Fällen Ausnahmen vorsieht. Wir brauchen umfassende Transparenz über staatliches Handeln. Das hilft der Verwaltung genauso wie der interessierten Öffentlichkeit und stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungen.“

Hintergrund

Auf Seite 112 des Koalitionsvertrags heißt es: „Für eine freie und transparente Gesellschaft werden wir in Niedersachsen ein modernes und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz schaffen. Staatliche Stellen werden dabei verpflichtet, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz wesentlicher öffentlicher Belange soll der Informationszugang in begründeten Ausnahmefällen beschränkt werden können“.

Ziel eines Transparenzgesetzes ist es, das Handeln von Regierung und Verwaltung gegenüber dem Bürger*innen nachvollziehbarer zu gestalten und mittels der Überprüfbarkeit von öffentlichen Entscheidungen das Vertrauen in die staatlichen Strukturen zu stärken. Kernpunkt ist dabei ein voraussetzungsloser Zugang zu maßgeblichen Unterlagen von Ämtern und Behörden durch einzelne Bürgerinnen und Bürger.

Quelle: Transparency International Deutschland

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Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag 2022 – 2027 zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen steht auf Seite 102 im Unterkapitel “Verfassung und Bürgerbeteiligung” niedergeschrieben:

“Für eine freie und transparente Gesellschaft werden wir in Niedersachsen ein modernes und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz schaffen. Staatliche Stellen werden dabei verpflichtet, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz wesentlicher öffentlicher Belange soll der Informationszugang in begründeten Ausnahmefällen beschränkt werden können.”

Somit wird Niedersachsen ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz nach dem Koalitionsvertrag bekommen. Wir werden den Prozess weiterhin kritisch begleiten.

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IFK: Niedersachsen: Die Zeit für ein Transparenzgesetz ist gekommen!

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert die an den Koalitionsverhandlungen Beteiligten in Niedersachsen auf, den Erlass eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen jeweils über ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz. Diese Gesetze gewähren einen grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, ohne dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss. Moderne Gesetze sehen zudem die Verpflichtung öffentlicher Stellen vor, Informationen proaktiv und antragsunabhängig bereitzustellen. Unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften. Niedersachsen bleibt bisher hinter dem bundesweiten Standard zurück, da es dort an einem solchen Gesetz fehlt.

Eigentlich hätte dieser Zustand schon längst beseitigt sein sollen. Im Jahr 2017 hatte die damalige Landesregierung die Einführung eines Transparenzgesetzes geplant. Nach dem Regierungswechsel geriet das Projekt jedoch ins Stocken. Die Regelungen der anderen Länder sollten zunächst evaluiert werden. Aus Bund und Ländern liegen inzwischen Evaluierungen vor, die zu dem einhelligen Ergebnis kommen, dass sich die Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze bewährt haben. Es besteht daher kein Grund, länger zu warten.

Öffentliche Stellen in Niedersachsen müssen vergleichbaren Transparenzpflichten unterliegen wie die öffentlichen Stellen anderer Länder und des Bundes. Nur wer gut informiert ist, kann fundiert mitreden und sich beteiligen. Die IFK fordert daher alle in Niedersachsen politisch Verantwortlichen auf, diesen Schritt hin zu einer offeneren Verwaltung mit mehr Partizipations- rechten der Bürgerinnen und Bürger zu vollziehen.

Quelle: Pressemeldung der IFK

Entschließung zwischen der 42. und der 43. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 26. Oktober 2022

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Bündnis fordert Transparenzgesetz für Niedersachsen

Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen hat das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen, dem auch Transparency Deutschland e.V. angehört, die Aufnahme eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag gefordert. Sowohl SPD als auch GRÜNE hatten sich im Vorfeld der Wahlen für Reformen im Bereich der Informationsfreiheit ausgesprochen, die GRÜNEN haben die Einführung eines Transparenzgesetzes explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Auf Bundesebene und in 14 Bundesländern bestehen bereits Informationsfreiheitsgesetze, die zunehmend zu Transparenzgesetzen weiterentwickelt werden. Niedersachsen fehlen entgegen der bundesweiten Entwicklung grundlegende rechtliche Regelungen zur Sicherung der Informationsfreiheit, es belegt den letzten Platz im Ländervergleich.

Ziel eines Transparenzgesetzes ist es, das Handeln von Regierung und Verwaltung gegenüber dem Bürger*innen nachvollziehbarer zu gestalten und mittels der Überprüfbarkeit von öffentlichen Entscheidungen das Vertrauen in die staatlichen Strukturen zu stärken. Die entsprechende Notwendigkeit haben die Pandemie-Jahre eindrucksvoll belegt. Transparenz stellt zudem das verantwortungsvolle Handeln von Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen der Verwaltung sicher und beugt damit Korruption effektiv vor. Kernpunkt ist dabei ein voraussetzungsloser Zugang zu maßgeblichen Unterlagen von Ämtern und Behörden durch einzelne Bürger*innen – ohne pauschale Ausnahmen.

Quelle: Pressemitteilung Transparency International Deutschland

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Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz

Das Zivilgesellschaftliche Bündnis für ein Bundestransparenzgesetz hat den Entwurf eines solchen Gesetzes vorgestellt. Maßgebliche Treiber in dem Bündnis sind FragDenStaat und Mehr Demokratie. Zusätzlich wird das Bündnis weiter getragen von nr – Netzwerk Recherche, LobbyControl, dgif – Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, WikiMedia Deutschland, Transparency International Deutschland, abgeordnetenwatch, DJV – Deutscher Journalisten Verband.

Mit dem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP versprochen, ein Bundestransparenzgesetz vorzulegen. Damit soll das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglicht, sondern die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichtet. Die Holschuld der Bürger wird mit einem Transparenzgesetz zur Bringschuld der Verwaltung. Viele Informationen wären damit einfach online abrufbar.

Zivilgesellschaftliches Bündnis

Da bisher noch keine gesetzgeberischen Aktivitäten erkennbar sind, präsentiert ein zivilgesellschaftliches Bündnis hier einen eigenen Gesetzesvorschlag. Er wurde erarbeitet von den Vereinen Mehr Demokratie, der Open Knowledge Foundation mit ihrer Transparenzplattform FragdenStaat, der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche, Transparency International sowie der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Unterstützt wird er außerdem von den Organisationen abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland und dem Deutschen Journalistenverband. Kommentare und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sind über eine Online-Beteiligungsplatt- form eingeflossen, auf der der Gesetzesvorschlag zur Debatte stand.

Die wichtigsten Neuerungen

Der Vorschlag für ein Transparenzgesetz zeichnet sich durch folgende Regelungen aus:
Weiter Anwendungsbereich: Nicht nur die Verwaltung, auch bestimmte Unternehmen fallen unter das Gesetz. Viele Aufgaben des Staates werden an privatrechtliche Unternehmen ausgelagert. Diese sind bisher nicht immer umfasst und werden durch den Gesetzentwurf transparent.
Vereinfachung der Gesetzeslage: Bisher werden Informationsansprüche nach Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz z.T. sehr verschieden geregelt. Der Gesetzesvorschlag führt beide Gesetze zusammen. 
Aktive Informationspflicht: Die Behörden müssen bestimmte Informationen, etwa Verträge der öffentlichen Hand jenseits einer Summe von 100.000 EUR, Gutachten und Studien sowie Subventionszahlungen, online veröffent- lichen.
Ausnahmen eng gefasst: Natürlich sieht das Gesetz Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz vor, etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsheimnissen. Diese Ausnahmen werden eng gefasst, um einer missbräuchlichen Informationsblockade vorzubeugen.
Abwägungsklausel: Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz dürfen nicht greifen, wenn das öffentliche Interesse an der Information schwerer wiegt als mögliche Geheimhaltungsgründe.
Vorrang für Information: Spezialregelungen nach anderen Gesetzen gehen nur dann vor, wenn sie weiterreichende Rechte für die Antragsstellendenzeinräumen. Das Transparenzgesetz definiert einen Mindeststandard. 
Bürgerfreundlichkeit: Die Verfahrensregeln werden so gestaltet, dass alle das Gesetz nutzen können. Deshalb sind Informationen, für die ein Antrag gestellt werden muss, gebührenfrei herauszugeben, bei einer Antwortfrist von 15 Werktagen. Der Zugang zu den Online-Informationen ist barrierefrei zu gestalten.
Rechtsschutz: Wer mit der Reaktion der öffentlichen Stelle nicht zufrieden ist, kann wählen, ob er oder sie zunächst Widerspruch erheben oder sofort dagegen klagen möchte. So wird bei strittigen Fällen der Entscheidungsweg verkürzt. Bei Streitigkeiten über Geheimhaltungspflichten kann das Gericht schon im Hauptsachverfahren überprüfen, ob die angeführten Gründe zutreffen. Nach bisherigem Recht passiert dies in einem gesonderten Verfahren, was zusätzliche Zeit kostet.
Ombudsrolle: Der oder die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit kann in Konfliktfällen zur kostenlosen Vermittlung angerufen werden. Während der Prüfung ruhen die Widerspruchs- und Klagefristen, die Antragstellende normalerweise zu beachten haben, bis das Prüfergebnis vorliegt.

Quelle: https://transparenzgesetz.de

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freiheitsfoo-Wahlprüfsteine zur Niedersachsenwahl

Am 09.10.2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Die Gruppierung von Menschen in freiheitsfoo nahm dies zum Anlass den Parteien Wahlprüfsteine (22 Fragen) zu Themen wie Landespolizei, Versammlungsfreiheit, Landesgeheimdienst, Informationsfreiheit und Datenschutz zu stellen.

Dabei sprechen sich für ein Transparenz/Informationsfreiheitsgesetz nur die Parteien FDP, Piratenpartei und Die Linke aus. Die anderen Parteien haben hier eine ablehnende Haltung: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Partei und die AfD.

Die Fragen und Antworten sowie eine Auswertung wurde vom freiheitsfoo veröffentlicht.

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Thementage Digitale Demokratie: Podiumsdiskussion 15.09. 17 Uhr zum Transparenzgesetz / IFG

Für die Thementage Digitale Demokratie hat Mehr Demokratie Landesverband Bremen/Niedersachsen eingeladen. Hierfür gibt es am Donnerstag 15.09. eine Podiumsdiskussion zum Thema Informationsfreiheitsgesetz NDS

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Updates: https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nachrichtenzentrale/thementage-digitale-demokratie-sie-sind-herzlich-eingeladen

Mittwoch, 14.9.2022
15 Uhr: Vorsicht, Fake News! Wie Desinformationen unsere Demokratie beeinflussen
17 Uhr: Digitalkompetenzen zur politischen Teilhabe  Workshop und gettogether (Veranstalter: Stadtbibliothek)

Donnerstag, 15.9.2022
15 Uhr Nach der Landtagswahl: Ein Demokratie-Update für Niedersachsen? Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen. Zugesagt haben bisher: Bernd-Christian Hiebig (CDU), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Katharina Wieking (FDP)
17 Uhr Transparenz: Wie wird Niedersachsen durchschaubarer? Podiumsdiskussion zu einem Transparenzgesetz für Niedersachsen mit Vertreterinnen und Vertretern des Transparenzbündnisses in Niedersachsen

Freitag, 16.9.2022
15 Uhr: Reproduktive Rechte und direkte Demokratie in den USA

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Urteil nach Klage von FragDenStaat: Niedersachsen muss Corona-Erlasse herausgeben

Meldung von FragDenStaat:

Obwohl Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, muss es transparenter werden: Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Justizministerium seine Corona-Erlasse herausgeben muss – weil Informationen zum Coronavirus grundsätzlich als Umweltinfos gelten.

Ob das Land will oder nicht: Niedersachsen muss transparenter werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute nach unserer Klage geurteilt, dass das dortige Justizministerium seine Corona-Erlasse aus dem Jahr 2020 herausgeben muss. Damals gab es Diskussionen darüber, ob das Ministerium unzulässig in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift.

Zwei Jahre nach Beginn der Pandemie hat das Gericht jetzt entschieden: Zwar gibt es Niedersachsen anders als in meisten anderen Bundesländern kein Informationsfreiheitsgesetz, das einen allgemeinen Anspruch auf Dokumente der Verwaltungen formuliert. Die Corona-Erlasse seien allerdings als Umweltinformationen zu verstehen, weil es bei ihnen um Maßnahmen zum Schutz der Luft vor schädlichen Aerosolen ginge. Da Luft zur Umwelt gehört, unterfallen damit auch die Erlasse dem Umweltinformationsgesetz(UIG), das in ganz Deutschland und Europa gilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium kann dagegen Berufung einlegen, auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht scheint möglich. Denn die Grundsatzfrage, ob die Corona-Erlasse Umweltinfos seien, auch wenn sie Luft innerhalb von Gebäuden regeln, hatte vor zwei Jahren das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren noch verneint.

„Ist das ernst gemeint?“

Das Niedersächsische Justizministerium hatte außerdem argumentiert, bei Herausgabe der Erlasse werde die öffentliche Sicherheit gefährdet. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters in der heutigen Verhandlung konnte der Ministeriumsvertreter allerdings nicht darlegen, wie genau die Sicherheit konkret gefährdet wäre, wenn Erlasse etwa zur Gestaltung von Gerichtssitzungen offengelegt werden müssten.

Zudem argumentierte das Ministerium, im Falle eines positiven Bescheids an uns würde es im Anschluss mit Anfragen überschwemmt werden. Der Vorsitzende Richter fragte das Justizministerium: „Ist das ernst gemeint?“

Bisher ist Niedersachsen ein blinder Fleck auf der Karte der Informationsfreiheit. Neben Sachsen und Bayern ist es das einzige Bundesland ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Quelle der Meldung: https://fragdenstaat.de/blog/2022/06/14/urteil-nach-unserer-klage-niedersachsen-muss-corona-erlasse-herausgeben/

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