Beitrag ZDF Frontal 21

Am 13.11.2018 lief bei Frontal 21 ein Beitrag über das Informationsfreiheitsgesetz. Dabei wurde auch eine Bürgerin aus Niedersachsen interviewt sowie die Niedersächsische Justizministerin.

Mit einem IFG in Niedersachsen wäre es deutlich einfacher gewesen, an die Auskünfte zu bekommen.

Hier der Beitrag:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-13-november-2018-100.html

 

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Aktuelle Presse rund um das IFG NDS

Als Antwort auf den Beitrag vom Sonntag gab es zwei Statements vom NDS Justizministerium und von den Grünen NDS
(NDR Aktuell 16 Uhr, Mo, 16.07.2018)
Die taz hat das Thema ebenfalls aufgegriffen:
Der Weser-Kuriser berichtete:
(24.07.2018)
DIE LINKE. Niedersachsen hat das Thema politisch aufgegriffen:
(16.07.2018)
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Beitrag NDR – Hallo Niedersachsen

Am Sonntag, 15.07.2018 um 19:30 Uhr in Hallo Niedersachsen hat der NDR über das Thema IFG in Niedersachsen berichtet.

Der Bericht ist hier veröffentlicht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Recht-auf-Information-Nicht-fuer-Niedersachsen,transparenzgesetz118.html

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Beitrag der Kreiszeitung

Die Kreiszeitung hat am 16.03.2018 zum Tag der Informationsfreiheit einen Beitrag bezüglich des IFG in Niedersachsen geschrieben.

Informationsfreiheit steckt in Niedersachsen in Warteschleife fest

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Beitrag vom NDR

Der NDR hat einen Beitrag rund um den Stand der Informationsfreiheit veröffentlicht. Wir haben uns sehr gefreut hier zu Wort zu kommen.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Recht-auf-Information-Nicht-fuer-Niedersachsen,transparenzgesetz116.html 

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Koalitionsvertrag sieht eventuell ein Informationsfreiheitsgesetz vor

CDU und SPD bilden künftig in Niedersachsen die große Koalition. Über die einzelnen Inhalte in den Wahlprogrammen hatten wir bereits berichtet. Im Koalitionsvertrag heißt es nun zum Thema IFG in Niedersachsen:

“Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.”

Das kann in der neuen Legislaturperiode 2017 – 2022 als ein eventuell für die Einführung eines IFG gewertet werden. Niedersachsen gehört zu eins von vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Sachsen) ohne Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz. Unter allen IFG wurde das HmbTG (Hamburgerisches Transparenzgesetz) zuletzt evaluiert, die Ergebnisse können hier eingesehen werden.

Wir als Bündnis für Informationsfreiheit in Niedersachsen werden diesen Prozess aktiv und prüfend begleiten. Unsere Stellungnahmen zum letzten Entwurf haben wir veröffentlicht.

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Landtagswahlprogramme im Vergleich

Am 15.10.2017 sind in Niedersachsen vorgezogene Neuwahlen des Landtags. In der aktuellen Legislaturperiode ist die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetz / Transparenzgesetz hier als Informationszugangsgesetz gescheitert.

Doch wie stehen eigentlich die Parteien für die neue Legislaturperiode zum Thema IFG und Transparenz?

Wir haben daher die Parteiprogramme von allen Parteien die nach letzten Umfragen über 3 % erreichen verglichen. Hier ihre Aussagen zu dem Thema IFG / Transparenzgesetz.

CDU

Keine Erwähnung.

SPD

Keine Erwähnung.

FDP

In dem Kapitel “Liberale Demokratie” ist länger ausgeführt, was die FDP unter einer repräsentativen Demokratie versteht, darunter steht auch: “Gleichzeitig wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, dass aktuelle Probleme und Schwachstellen unseres Landes durch manchmal komplexe, aber dafür umso überzeugendere Lösungsansätze begegnet werden müssen. Die notwendige Transparenz wollen wir gesetzlich durch ein Informationsfreiheitsgesetz absichern.”

Konkreter wird es bei der “Modernen und bürgerfreundliche Verwaltung” mit der Forderung: “Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugriff auf behördliche Daten des Landes ermöglichen. Mit „Open Data” sollen Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen zukünftig Verwaltungsdaten und -informationen proaktiv und antragsfrei im Netz offengelegt werden. Dieses wollen wir mit einem Informationsfreiheitsgesetz verbindlich regeln. Nur in einem engen gesetzlichen festgelegten Rahmen dürfen Informationen zurückgehalten werden, etwa bei Fragen der nationalen Sicherheit oder wenn Geschäftsinteressen Dritter, nicht von der öffentlichen Hand gehaltener Unternehmen betroffen sind.”

Grüne

In dem Kapitel “Für eine lebendige Demokratie” heißt es: “Transparenz stärken – Lobbyismus begrenzen
Wir GRÜNEN stehen für einen möglichst umfassend transparenten Staat. Deshalb wollen wir auch ein Informationszugangsgesetz auf den Weg bringen, um das Handeln der Kommunen, Behörden und Ministerien nachvollziehbarer zu machen. Dort, wo Informationen aus zwingenden Gründen geschützt werden müssen, soll sie vor Herausgabe gesichert werden. Wir GRÜNEN wollen ein Informationszugangsgesetz verabschieden, mit Leben füllen und weiterentwickeln. Das Einholen externen Sachverstands, etwa durch Fachexperten oder Verbände, ist zwar in der Gesetzgebung von großer Bedeutung, muss aber für die Bevölkerung nachvollziehbar sein.”

Die Linke

Unter der Überschrift “Finanzieller Zwang schränkt die Demokratie ein” findet sich konkret eine Forderung “die Schaffung eines echten Transparenz-Gesetzes, das gar keinen oder lediglich einen kleinen Ausschluss-Katalog umfasst.”

AfD

Keine Erwähnung.

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Stellungnahme des Bündnisses zur Anhörung im Ausschuss

Am 09.08.2017 war die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen geplant. Der Termin wurde wie bekanntlich abgesagt.

Für die Anhörung hatte das Bündnis eine schriftliche Stellungnahme vorgesehen, diese veröffentlichen wir nun. Die Stellungnahme wäre an die Ausschussmitglieder verteilt wurden.

Stellungnahme hier Downloaden: Stellungnahme – Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen

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Landesregierung äußert sich zum Transparenzgesetz im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung

Folgende Medienmitteilung wurde von der Staatskanzlei am 22.08.2017 veröffentlicht:

Weil das Niedersächsische Transparenzgesetz nicht mehr verabschiedet wird: Landesregierung nimmt Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung zurück

m Hinblick auf das geplante Transparenzgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern in Nieder­sachsen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen geben sollte, hatte die Lan­desregierung im Juni 2017 die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Lan­desregierung und der Ministerien in Niedersachsen” (GGO) geändert. Mit diesen Änderungen waren die Rege­lungen des Artikels 24 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung* konkreti­siert. Danach müs­sen die einem besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsinteresse unterliegen­den Unterlagen auch dem Parlament im Rahmen von Aktenvorlagen nicht oder nur vertrau­lich herausgegeben werden. Diese Änderungen in der GGO wurden heute rückgängig ge­macht.

Mit den Änderungen in der GGO war beabsichtigt worden, die Herausgabepflicht an jeder­mann nach dem Transparenzgesetz nicht auf Unterlagen zu erstrecken, die den unmittelba­ren Entscheidungsprozess der Landesregierung abbilden. Dabei kann es sich beispielsweise um vorbereitende Unterlagen einschließlich der Besprechungsniederschriften von Staatssek­retärsrunden handeln, um Vermerke, die das Stimmverhalten der Niedersächsischen Lan­desregierung im Bundesrat betreffen oder auch um den bei der Vorbereitung von Informatio­nen an einzelne Journalistinnen oder Journalisten entstehenden Mailverkehr.

Mit den geänderten Mehrheiten im Niedersächsischen Landtag und den auf den 15. Oktober 2017 vorgezogenen Neuwahlen ist es nun aber sehr unwahrscheinlich, dass das Transpa­renzgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. In den vergangenen Tagen waren die Änderungen der Geschäftsordnung vom Juni 2017 punktuell als Einschränkungen der Transparenz im Handeln der Landesregierung missverstanden worden. Obwohl dieser Eindruck nachweislich falsch ist, wurden die im Hinblick auf das Transparenzgesetz erfolgten Änderungen in der GGO daher wieder zurückgenommen.

* Hintergrund

Artikel 24: Auskunft, Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

(1) Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in sei­nen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

(2) Die Landesregierung hat, wenn es mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder ver­langt, zum Gegenstand einer Ausschusssitzung Akten unverzüglich und vollstän­dig vorzule­gen und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Für Akten und Einrichtungen, die nicht in der Hand des Landes sind, gilt dies, soweit das Land die Vorlage oder den Zu­gang verlangen kann.

(3) Die Landesregierung braucht dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt würden oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter ver­letzt werden. Die Entscheidung ist zu begründen.

(4) Näheres kann ein Gesetz regeln.

Quelle:

http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/weil-das-niedersaechsische-transparenzgesetz-nicht-mehr-verabschiedet-wird-landesregierung-nimmt-aenderungen-in-der-gemeinsamen-geschaeftsordnung-zurueck-156945.html

 

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ABGESAGT: Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Niedersachsen wurde die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die am 09.08.2017 vorgesehen war abgesagt.

Das Bündnis für Informationsfreiheit in Niedersachsen bedauert es sehr, dass nun das Gesetzesvorhaben nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode und wie im Koalitionsvertrag angekündigt umgesetzt wird. Für Niedersachsen bedeutet dies, dass es eines von vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen) in Deutschland ist ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Wir werden weiterhin am Ball bleiben.

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