Der NDR hat einen Beitrag rund um den Stand der Informationsfreiheit veröffentlicht. Wir haben uns sehr gefreut hier zu Wort zu kommen.
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Der NDR hat einen Beitrag rund um den Stand der Informationsfreiheit veröffentlicht. Wir haben uns sehr gefreut hier zu Wort zu kommen.
CDU und SPD bilden künftig in Niedersachsen die große Koalition. Über die einzelnen Inhalte in den Wahlprogrammen hatten wir bereits berichtet. Im Koalitionsvertrag heißt es nun zum Thema IFG in Niedersachsen:
„Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.“
Das kann in der neuen Legislaturperiode 2017 – 2022 als ein eventuell für die Einführung eines IFG gewertet werden. Niedersachsen gehört zu eins von vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Sachsen) ohne Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz. Unter allen IFG wurde das HmbTG (Hamburgerisches Transparenzgesetz) zuletzt evaluiert, die Ergebnisse können hier eingesehen werden.
Wir als Bündnis für Informationsfreiheit in Niedersachsen werden diesen Prozess aktiv und prüfend begleiten. Unsere Stellungnahmen zum letzten Entwurf haben wir veröffentlicht.
Am 15.10.2017 sind in Niedersachsen vorgezogene Neuwahlen des Landtags. In der aktuellen Legislaturperiode ist die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetz / Transparenzgesetz hier als Informationszugangsgesetz gescheitert.
Doch wie stehen eigentlich die Parteien für die neue Legislaturperiode zum Thema IFG und Transparenz?
Wir haben daher die Parteiprogramme von allen Parteien die nach letzten Umfragen über 3 % erreichen verglichen. Hier ihre Aussagen zu dem Thema IFG / Transparenzgesetz.
CDU
Keine Erwähnung.
SPD
Keine Erwähnung.
FDP
In dem Kapitel „Liberale Demokratie“ ist länger ausgeführt, was die FDP unter einer repräsentativen Demokratie versteht, darunter steht auch: „Gleichzeitig wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, dass aktuelle Probleme und Schwachstellen unseres Landes durch manchmal komplexe, aber dafür umso überzeugendere Lösungsansätze begegnet werden müssen. Die notwendige Transparenz wollen wir gesetzlich durch ein Informationsfreiheitsgesetz absichern.“
Konkreter wird es bei der „Modernen und bürgerfreundliche Verwaltung“ mit der Forderung: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugriff auf behördliche Daten des Landes ermöglichen. Mit „Open Data“ sollen Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen zukünftig Verwaltungsdaten und -informationen proaktiv und antragsfrei im Netz offengelegt werden. Dieses wollen wir mit einem Informationsfreiheitsgesetz verbindlich regeln. Nur in einem engen gesetzlichen festgelegten Rahmen dürfen Informationen zurückgehalten werden, etwa bei Fragen der nationalen Sicherheit oder wenn Geschäftsinteressen Dritter, nicht von der öffentlichen Hand gehaltener Unternehmen betroffen sind.“
Grüne
In dem Kapitel „Für eine lebendige Demokratie“ heißt es: „Transparenz stärken – Lobbyismus begrenzen
Wir GRÜNEN stehen für einen möglichst umfassend transparenten Staat. Deshalb wollen wir auch ein Informationszugangsgesetz auf den Weg bringen, um das Handeln der Kommunen, Behörden und Ministerien nachvollziehbarer zu machen. Dort, wo Informationen aus zwingenden Gründen geschützt werden müssen, soll sie vor Herausgabe gesichert werden. Wir GRÜNEN wollen ein Informationszugangsgesetz verabschieden, mit Leben füllen und weiterentwickeln. Das Einholen externen Sachverstands, etwa durch Fachexperten oder Verbände, ist zwar in der Gesetzgebung von großer Bedeutung, muss aber für die Bevölkerung nachvollziehbar sein.“
Die Linke
Unter der Überschrift „Finanzieller Zwang schränkt die Demokratie ein“ findet sich konkret eine Forderung „die Schaffung eines echten Transparenz-Gesetzes, das gar keinen oder lediglich einen kleinen Ausschluss-Katalog umfasst.“
AfD
Keine Erwähnung.
Am 09.08.2017 war die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen geplant. Der Termin wurde wie bekanntlich abgesagt.
Für die Anhörung hatte das Bündnis eine schriftliche Stellungnahme vorgesehen, diese veröffentlichen wir nun. Die Stellungnahme wäre an die Ausschussmitglieder verteilt wurden.
Stellungnahme hier Downloaden: Stellungnahme – Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen
Folgende Medienmitteilung wurde von der Staatskanzlei am 22.08.2017 veröffentlicht:
Weil das Niedersächsische Transparenzgesetz nicht mehr verabschiedet wird: Landesregierung nimmt Änderungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung zurück
m Hinblick auf das geplante Transparenzgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen geben sollte, hatte die Landesregierung im Juni 2017 die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen“ (GGO) geändert. Mit diesen Änderungen waren die Regelungen des Artikels 24 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung* konkretisiert. Danach müssen die einem besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsinteresse unterliegenden Unterlagen auch dem Parlament im Rahmen von Aktenvorlagen nicht oder nur vertraulich herausgegeben werden. Diese Änderungen in der GGO wurden heute rückgängig gemacht.
Mit den Änderungen in der GGO war beabsichtigt worden, die Herausgabepflicht an jedermann nach dem Transparenzgesetz nicht auf Unterlagen zu erstrecken, die den unmittelbaren Entscheidungsprozess der Landesregierung abbilden. Dabei kann es sich beispielsweise um vorbereitende Unterlagen einschließlich der Besprechungsniederschriften von Staatssekretärsrunden handeln, um Vermerke, die das Stimmverhalten der Niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat betreffen oder auch um den bei der Vorbereitung von Informationen an einzelne Journalistinnen oder Journalisten entstehenden Mailverkehr.
Mit den geänderten Mehrheiten im Niedersächsischen Landtag und den auf den 15. Oktober 2017 vorgezogenen Neuwahlen ist es nun aber sehr unwahrscheinlich, dass das Transparenzgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. In den vergangenen Tagen waren die Änderungen der Geschäftsordnung vom Juni 2017 punktuell als Einschränkungen der Transparenz im Handeln der Landesregierung missverstanden worden. Obwohl dieser Eindruck nachweislich falsch ist, wurden die im Hinblick auf das Transparenzgesetz erfolgten Änderungen in der GGO daher wieder zurückgenommen.
* Hintergrund
Artikel 24: Auskunft, Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
(1) Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.
(2) Die Landesregierung hat, wenn es mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder verlangt, zum Gegenstand einer Ausschusssitzung Akten unverzüglich und vollständig vorzulegen und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Für Akten und Einrichtungen, die nicht in der Hand des Landes sind, gilt dies, soweit das Land die Vorlage oder den Zugang verlangen kann.
(3) Die Landesregierung braucht dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt würden oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Die Entscheidung ist zu begründen.
(4) Näheres kann ein Gesetz regeln.
Quelle:
Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Niedersachsen wurde die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die am 09.08.2017 vorgesehen war abgesagt.
Das Bündnis für Informationsfreiheit in Niedersachsen bedauert es sehr, dass nun das Gesetzesvorhaben nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode und wie im Koalitionsvertrag angekündigt umgesetzt wird. Für Niedersachsen bedeutet dies, dass es eines von vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen) in Deutschland ist ohne Informationsfreiheitsgesetz.
Wir werden weiterhin am Ball bleiben.
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
Deutscher Journalistenverband Niedersachsen
Mehr Demokratie e.V.
Netzwerk Recherche
Open Knowledge Foundation
Transparency International Deutschland
Presseeinladung
Bremen, den 1. August 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie herzlich einladen zur Vorstellung des Bündnisses für Informationsfreiheit Niedersachsen
am Montag, den 7. August 2017 um 11 Uhr im Café Konrad, Knochenhauerstraße 34, 30159 Hannover
Am Mittwoch, den 9. August wird das Niedersächsische Informationszugangsgesetz im Landtag beraten. Die rot-grüne Landesregierung erfüllt ihr Versprechen, ein IFG einzuführen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Sie wollte sich an der Hamburger Regelung orientieren, so der Koalitionsvertrag.
Siglinde-Gauer-Lietz (TI), Christopher Bohlens (OKFN), Manfred Redelfs (NR) und Tim Weber (MD) werden Ihnen am 7. August das Bündnis für Tranzparenz und Informationsfreiheit vorstellen, begründen, warum die sechs Organisationen in diesem Bündnis zusammenarbeiten und welche Forderungen sie an die Landesregierung haben. Selbstverständlich stehen Ihnen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Fragen und Interviews zur Verfügung.
Dirk Schumacher
Pressesprecher
Update:
Absage Pressekonferenz
Bremen, den 4. August 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse sagen wir die untenstehend für Montag, den 7. August 2017, 11 Uhr im Café Konrad angekündigte Pressekonferenz zum niedersächsischen Informationszugangsgesetz ab. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu unserem Thema informieren.
Dirk Schumacher
Pressesprecher
Die Organisation Netzwerk Recherche, ebenfalls Bündnispartner von uns, hat bereits ihre Stellungnahme für die Anhörung im Landtag veröffentlicht. Die Stellungnahme haben wir hier veröffentlicht.
Für die Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen am 09.08.2017 wurden folgende Organisationen / Personen angeschrieben.
Wer an dem Termin teilnimmt, ist noch offen. Die Organisationen / Personen müssen sich hierfür anmelden.
Mit Schreiben vom 15.06.2017 hat der Niedersächsische Landtag die Verbände angeschrieben ihre Stellungnahme abzugeben. Dazu hatte bereits der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfahren den Beschluss gefasst, die Anhörung durchzuführen.
Die Angeschriebenen Verbände sind nun aufgefordert die Stellungnahmen einzureichen. Die Anhörung ist in öffentlicher Sitzung am 09.08.2017 ab 10:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr geplant.
Wir vom Bündnis werden in Absprache und Kooperation mit unserem Bündnispartnern ebenfalls Stellungnahme(n) abgeben.