Bündnis fordert Transparenzgesetz für Niedersachsen

Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen hat das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen, dem auch Transparency Deutschland e.V. angehört, die Aufnahme eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag gefordert. Sowohl SPD als auch GRÜNE hatten sich im Vorfeld der Wahlen für Reformen im Bereich der Informationsfreiheit ausgesprochen, die GRÜNEN haben die Einführung eines Transparenzgesetzes explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Auf Bundesebene und in 14 Bundesländern bestehen bereits Informationsfreiheitsgesetze, die zunehmend zu Transparenzgesetzen weiterentwickelt werden. Niedersachsen fehlen entgegen der bundesweiten Entwicklung grundlegende rechtliche Regelungen zur Sicherung der Informationsfreiheit, es belegt den letzten Platz im Ländervergleich.

Ziel eines Transparenzgesetzes ist es, das Handeln von Regierung und Verwaltung gegenüber dem Bürger*innen nachvollziehbarer zu gestalten und mittels der Überprüfbarkeit von öffentlichen Entscheidungen das Vertrauen in die staatlichen Strukturen zu stärken. Die entsprechende Notwendigkeit haben die Pandemie-Jahre eindrucksvoll belegt. Transparenz stellt zudem das verantwortungsvolle Handeln von Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen der Verwaltung sicher und beugt damit Korruption effektiv vor. Kernpunkt ist dabei ein voraussetzungsloser Zugang zu maßgeblichen Unterlagen von Ämtern und Behörden durch einzelne Bürger*innen – ohne pauschale Ausnahmen.

Quelle: Pressemitteilung Transparency International Deutschland

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Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz

Das Zivilgesellschaftliche Bündnis für ein Bundestransparenzgesetz hat den Entwurf eines solchen Gesetzes vorgestellt. Maßgebliche Treiber in dem Bündnis sind FragDenStaat und Mehr Demokratie. Zusätzlich wird das Bündnis weiter getragen von nr – Netzwerk Recherche, LobbyControl, dgif – Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, WikiMedia Deutschland, Transparency International Deutschland, abgeordnetenwatch, DJV – Deutscher Journalisten Verband.

Mit dem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP versprochen, ein Bundestransparenzgesetz vorzulegen. Damit soll das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglicht, sondern die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichtet. Die Holschuld der Bürger wird mit einem Transparenzgesetz zur Bringschuld der Verwaltung. Viele Informationen wären damit einfach online abrufbar.

Zivilgesellschaftliches Bündnis

Da bisher noch keine gesetzgeberischen Aktivitäten erkennbar sind, präsentiert ein zivilgesellschaftliches Bündnis hier einen eigenen Gesetzesvorschlag. Er wurde erarbeitet von den Vereinen Mehr Demokratie, der Open Knowledge Foundation mit ihrer Transparenzplattform FragdenStaat, der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche, Transparency International sowie der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Unterstützt wird er außerdem von den Organisationen abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland und dem Deutschen Journalistenverband. Kommentare und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sind über eine Online-Beteiligungsplatt- form eingeflossen, auf der der Gesetzesvorschlag zur Debatte stand.

Die wichtigsten Neuerungen

Der Vorschlag für ein Transparenzgesetz zeichnet sich durch folgende Regelungen aus:
Weiter Anwendungsbereich: Nicht nur die Verwaltung, auch bestimmte Unternehmen fallen unter das Gesetz. Viele Aufgaben des Staates werden an privatrechtliche Unternehmen ausgelagert. Diese sind bisher nicht immer umfasst und werden durch den Gesetzentwurf transparent.
Vereinfachung der Gesetzeslage: Bisher werden Informationsansprüche nach Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz z.T. sehr verschieden geregelt. Der Gesetzesvorschlag führt beide Gesetze zusammen. 
Aktive Informationspflicht: Die Behörden müssen bestimmte Informationen, etwa Verträge der öffentlichen Hand jenseits einer Summe von 100.000 EUR, Gutachten und Studien sowie Subventionszahlungen, online veröffent- lichen.
Ausnahmen eng gefasst: Natürlich sieht das Gesetz Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz vor, etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsheimnissen. Diese Ausnahmen werden eng gefasst, um einer missbräuchlichen Informationsblockade vorzubeugen.
Abwägungsklausel: Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz dürfen nicht greifen, wenn das öffentliche Interesse an der Information schwerer wiegt als mögliche Geheimhaltungsgründe.
Vorrang für Information: Spezialregelungen nach anderen Gesetzen gehen nur dann vor, wenn sie weiterreichende Rechte für die Antragsstellendenzeinräumen. Das Transparenzgesetz definiert einen Mindeststandard. 
Bürgerfreundlichkeit: Die Verfahrensregeln werden so gestaltet, dass alle das Gesetz nutzen können. Deshalb sind Informationen, für die ein Antrag gestellt werden muss, gebührenfrei herauszugeben, bei einer Antwortfrist von 15 Werktagen. Der Zugang zu den Online-Informationen ist barrierefrei zu gestalten.
Rechtsschutz: Wer mit der Reaktion der öffentlichen Stelle nicht zufrieden ist, kann wählen, ob er oder sie zunächst Widerspruch erheben oder sofort dagegen klagen möchte. So wird bei strittigen Fällen der Entscheidungsweg verkürzt. Bei Streitigkeiten über Geheimhaltungspflichten kann das Gericht schon im Hauptsachverfahren überprüfen, ob die angeführten Gründe zutreffen. Nach bisherigem Recht passiert dies in einem gesonderten Verfahren, was zusätzliche Zeit kostet.
Ombudsrolle: Der oder die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit kann in Konfliktfällen zur kostenlosen Vermittlung angerufen werden. Während der Prüfung ruhen die Widerspruchs- und Klagefristen, die Antragstellende normalerweise zu beachten haben, bis das Prüfergebnis vorliegt.

Quelle: https://transparenzgesetz.de

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freiheitsfoo-Wahlprüfsteine zur Niedersachsenwahl

Am 09.10.2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Die Gruppierung von Menschen in freiheitsfoo nahm dies zum Anlass den Parteien Wahlprüfsteine (22 Fragen) zu Themen wie Landespolizei, Versammlungsfreiheit, Landesgeheimdienst, Informationsfreiheit und Datenschutz zu stellen.

Dabei sprechen sich für ein Transparenz/Informationsfreiheitsgesetz nur die Parteien FDP, Piratenpartei und Die Linke aus. Die anderen Parteien haben hier eine ablehnende Haltung: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Partei und die AfD.

Die Fragen und Antworten sowie eine Auswertung wurde vom freiheitsfoo veröffentlicht.

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Thementage Digitale Demokratie: Podiumsdiskussion 15.09. 17 Uhr zum Transparenzgesetz / IFG

Für die Thementage Digitale Demokratie hat Mehr Demokratie Landesverband Bremen/Niedersachsen eingeladen. Hierfür gibt es am Donnerstag 15.09. eine Podiumsdiskussion zum Thema Informationsfreiheitsgesetz NDS

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Updates: https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nachrichtenzentrale/thementage-digitale-demokratie-sie-sind-herzlich-eingeladen

Mittwoch, 14.9.2022
15 Uhr: Vorsicht, Fake News! Wie Desinformationen unsere Demokratie beeinflussen
17 Uhr: Digitalkompetenzen zur politischen Teilhabe  Workshop und gettogether (Veranstalter: Stadtbibliothek)

Donnerstag, 15.9.2022
15 Uhr Nach der Landtagswahl: Ein Demokratie-Update für Niedersachsen? Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen. Zugesagt haben bisher: Bernd-Christian Hiebig (CDU), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Katharina Wieking (FDP)
17 Uhr Transparenz: Wie wird Niedersachsen durchschaubarer? Podiumsdiskussion zu einem Transparenzgesetz für Niedersachsen mit Vertreterinnen und Vertretern des Transparenzbündnisses in Niedersachsen

Freitag, 16.9.2022
15 Uhr: Reproduktive Rechte und direkte Demokratie in den USA

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Urteil nach Klage von FragDenStaat: Niedersachsen muss Corona-Erlasse herausgeben

Meldung von FragDenStaat:

Obwohl Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, muss es transparenter werden: Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Justizministerium seine Corona-Erlasse herausgeben muss – weil Informationen zum Coronavirus grundsätzlich als Umweltinfos gelten.

Ob das Land will oder nicht: Niedersachsen muss transparenter werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute nach unserer Klage geurteilt, dass das dortige Justizministerium seine Corona-Erlasse aus dem Jahr 2020 herausgeben muss. Damals gab es Diskussionen darüber, ob das Ministerium unzulässig in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift.

Zwei Jahre nach Beginn der Pandemie hat das Gericht jetzt entschieden: Zwar gibt es Niedersachsen anders als in meisten anderen Bundesländern kein Informationsfreiheitsgesetz, das einen allgemeinen Anspruch auf Dokumente der Verwaltungen formuliert. Die Corona-Erlasse seien allerdings als Umweltinformationen zu verstehen, weil es bei ihnen um Maßnahmen zum Schutz der Luft vor schädlichen Aerosolen ginge. Da Luft zur Umwelt gehört, unterfallen damit auch die Erlasse dem Umweltinformationsgesetz(UIG), das in ganz Deutschland und Europa gilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium kann dagegen Berufung einlegen, auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht scheint möglich. Denn die Grundsatzfrage, ob die Corona-Erlasse Umweltinfos seien, auch wenn sie Luft innerhalb von Gebäuden regeln, hatte vor zwei Jahren das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren noch verneint.

„Ist das ernst gemeint?“

Das Niedersächsische Justizministerium hatte außerdem argumentiert, bei Herausgabe der Erlasse werde die öffentliche Sicherheit gefährdet. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters in der heutigen Verhandlung konnte der Ministeriumsvertreter allerdings nicht darlegen, wie genau die Sicherheit konkret gefährdet wäre, wenn Erlasse etwa zur Gestaltung von Gerichtssitzungen offengelegt werden müssten.

Zudem argumentierte das Ministerium, im Falle eines positiven Bescheids an uns würde es im Anschluss mit Anfragen überschwemmt werden. Der Vorsitzende Richter fragte das Justizministerium: „Ist das ernst gemeint?“

Bisher ist Niedersachsen ein blinder Fleck auf der Karte der Informationsfreiheit. Neben Sachsen und Bayern ist es das einzige Bundesland ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Quelle der Meldung: https://fragdenstaat.de/blog/2022/06/14/urteil-nach-unserer-klage-niedersachsen-muss-corona-erlasse-herausgeben/

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taz: Niedersachsen hält dicht

Am 22.07.2021 erschein in der taz Nord Ausgabe ein Artikel Zum Thema.

“Im Transparenzranking von Mehr Demokratie und „Frag den Staat“ kommt Niedersachsen auf den letzten Platz – mit null von 100 Punkten. Die Landesregierung hält Informationsrechte für Bürger*innen für zu kompliziert. Wie es geht, könnte sie bei den anderen Nordländern abschauen: Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen sind auf Platz eins bis drei”

Zum Artikel: https://taz.de/Niedersachsen-haelt-dicht/!5781907/

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Transparenzranking 2021 – Niedersachsen belegt letzten Platz

In dem neu aktualisierten Transparenzranking von der Open Knowledge Foundation Deutschland (FragDenStaat) und Mehr Demokratie belegt Niedersachsen mit 0 % bzw. 0 Punkten den letzten Platz zusammen mit Bayern und Sachsen. In diesen drei Bundesländern gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz oder Transparenzgesetz.

Hierzu steht im Ranking auf Platz 16: Niedersachsen:

“In Niedersachsen gibt es bislang weder ein Informationsfreiheitsgesetz noch ein Transparenzgesetz. Gesetzesanträge der Opposition in den Jahren 2009 und 2013 scheiterten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte zwar ein Gesetz nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes bis 2018 angekündigt, dann aber kein Gesetz verabschiedet. Die derzeitige Koalition von SPD und CDU plant keine Auskunftsregelung für mehr Transparenz.

Unabhängig von den (fehlenden) gesetzlichen Regelungen auf Landesebene erlaubt das Kommunalverfassungsgesetz den Kommunen, jeweils eigenständig sogenannte Informations- freiheitssatzungen zu verabschieden. Damit können die Städte, Gemeinden und Landkreise schon jetzt, unabhängig von der Landesebene, konkret etwas für Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung tun. Der Landkreis Wesermarsch sowie die Städte Braunschweig, Cuxhaven, Langenhagen und Lingen/Ems verfügen über eigene Informationsfreiheitssatzungen. Niedersachsen teilt sich mit Bayern und Sachsen mangels gesetzlicher Regelung den letzten Platz.”

Quelle: Transparenzranking 2021

Das Ranking ist Online aufrufbar und dazu erschien auch eine Publikation.

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FdS und Mehr Demokratie: Neues Transparenz-Ranking 2021: Bundesländer meilenweit auseinander

Pressemeldung von der OKFN und Mehr Demokratie:

Neues Transparenz-Ranking 2021 – große Unterschiede zwischen den Bundesländern in Sachen Informationsfreiheit

Berlin, 20.07.2021
In Hamburg (Platz 1) macht die Verwaltung Verträge der öffentlichen Hand, Gutachten oder für die Allgemeinheit wichtigen Informationen, zum Beispiel über staatlich kontrollierte Unternehmen, Hochschulen oder Strafverfolgungsbehörden von sich aus kostenlos zugänglich, seitdem 2012 eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz erfolgreich war. Bayern, Sachsen und Niedersachsen (gemeinsam auf dem letzten Platz) dagegen ermöglichen der Bevölkerung bisher nicht einmal auf Nachfrage, an Informationen zu gelangen.

Für das Ranking, welches wir heute aktualisiert veröffentlichen, haben die Open Knowledge Foundation Deutschland und Mehr Demokratie die Situation in den Ländern und auf Bundesebene nach sechs Kriterien bewertet: Informationsrechte (Was stellen die Behörden von sich aus zur Verfügung?), Auskunftspflichten (Was muss auf Antrag von einzelnen Stellen wie Rundfunk, Landesbanken, Hochschulen…herausgegeben werden?), Antragstellung und Antwortvorgaben, Ausnahmen, Gebühren und Informationsfreiheitsbeauftragte.

“Informationsfreiheit ist Teil eines demokratischen Staatswesens“, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat bei der Open Knowledge Foundation Deutschland. „Trotzdem haben Bayern, Sachsen und Niedersachsen noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Die dortigen Landesregierungen schließen ihre Bürgerinnen und Bürger noch komplett von der Einsicht in Verwaltungsakten aus. Das muss sich ändern!” Die nächste Bundesregierung müsse Informationsfreiheit endlich zum Standard in ganz Deutschland machen und die Tromsö-Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten unterzeichnen.

Vorne im Ländervergleich liegen außer Hamburg auch Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Hessen liegt weit zurück und mit etwas Abstand folgen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Die restlichen Länder bewegen sich im Mittelfeld. Eine Verschlechterung zeichnet sich derzeit in Berlin ab. In Baden-Württemberg dagegen verspricht der Koalitionsvertrag künftig mehr Einsichtsmöglichkeiten.

Die Regelungen auf Bundesebene liegen im Vergleich zu den Länderregeln im unteren Mittelfeld. Eine aktive Veröffentlichung von Informationen durch die Bundesbehörden findet gar nicht statt, was zum schlechten Abschneiden beim Kriterium „Informationsrechte“ führt. Insgesamt gestaltet sich der Prozess für interessierte Bürgerinnen und Bürger eher mühsam. Marie Jünemann von Mehr Demokratie fasst zusammen: “Gerade in Zeiten, in denen die Spaltung der Gesellschaft zunimmt, Fake News auf dem Vormarsch sind und Politikerverdrossenheit allgegenwärtig ist, brauchen wir mehr Transparenz auf Bundesebene und in den Ländern. Denn Transparenz schafft Vertrauen zwischen Regierenden und Regierten.”

Mehr Informationen:

https://transparenzranking.de/

https://fragdenstaat.de/blog/2021/07/20/transparenzranking-2021/

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Corona-Erlasse in Niedersachsen – Klage im Eilverfahren erfolgreich

Der Eilantrag von FragDenStaat gegen das Niedersächsische Justizministerium war erfolgreich. Das Ministerium muss nun die Erlasse zum Thema Corona veröffentlichen. Zuvor hatte sich das Ministerium geweigert die Erlasse zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 12.05.2020 Az. 4 B 2369/20) kann noch Berufung vor dem OVG Lüneburg eingelegt werden.

Update 19.06.2020: Das Niedersächsische Justizministerium hat Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht.

Artikel zum Thema:

https://fragdenstaat.de/blog/2020/05/12/urteil-niedersachsen-justizministerium-klage-corona-erlasse/

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-eines-journalisten-auf-auskunft-uber-die-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-hat-erfolg-188285.html

https://taz.de/Geheime-Corona-Erlasse-in-Niedersachsen/!5685600/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hannover-b236920-umweltmassnahmen-luft-informationen-erlasse-journalist-justizministerium/

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Klage gegen das Niedersächsische Justizministerium – Corona-Erlasse

Das Projekt FragDenStaat hat das Justizministerium Niedersachsen im Eilverfahren verklagt, siehe hierzu den Blog-Beitrag inkl. der Klageschrift (https://fragdenstaat.de/blog/2020/04/28/eilantrag-niedersachsen-corona-erlass-justizministerium/).

Hintergrund ist die fehlende Veröffentlichung von Erlassen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. Die taz hat am 28. April 2020 darüber berichtet (https://taz.de/Geheime-Corona-Erlasse-in-Niedersachsen/!5678738/)

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