Beim lange angekündigten niedersächsischen Transparenzgesetz gibt es einen wichtigen neuen Zwischenstand: Der Gesetzentwurf hat das Justizministerium verlassen und befindet sich inzwischen in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung.
Das geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Niedersächsischen Landtag hervor. Demnach wurde bereits Ende 2025 ein erster Entwurf für ein niedersächsisches Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz einschließlich Begründung im Justizministerium fertiggestellt. Dieser Entwurf diente anschließend als Grundlage für die Willensbildung innerhalb der Regierungskoalition.
Nun ist das Verfahren einen entscheidenden Schritt weiter: Am 20. August 2026 wurde ein überarbeiteter Gesetzentwurf an die Staatskanzlei und alle weiteren Ressorts zur Mitzeichnung übersandt. Damit läuft die Ressortabstimmung.
Kabinettsbefassung soll nach September oder Oktober folgen
Interessant ist vor allem der weitere Zeitplan, den die Landesregierung nennt. Die Vorarbeiten am Gesetzentwurf sollen voraussichtlich im September beziehungsweise Oktober 2026 abgeschlossen werden.
Danach soll der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Anschließend sollen auch die regierungstragenden Fraktionen den Entwurf für das parlamentarische Verfahren erhalten.
Damit zeichnet sich erstmals relativ konkret ab, wann das Transparenzgesetz den Landtag erreichen könnte.
Einen verbindlichen parlamentarischen Zeitplan gibt es allerdings weiterhin nicht. Auf die ausdrückliche Frage, welche konkreten Schritte geplant seien, um das Transparenzgesetz noch vor der Landtagswahl 2027 in Kraft treten zu lassen, und wann Gesetzentwurf, Anhörung und Beschluss vorgesehen seien, verweist die Landesregierung lediglich auf ihre Angaben zum laufenden Verfahren.
Warum hat es so lange gedauert?
Weiterhin offen bleibt auch die Frage, weshalb zwischen der Ankündigung im Koalitionsvertrag von 2022 und der parlamentarischen Behandlung so viel Zeit vergangen ist.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne angekündigt, ein „modernes und umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz“ zu schaffen. Staatliche Stellen sollten verpflichtet werden, relevante Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen.
Die Erklärung der Landesregierung für die lange Bearbeitungszeit fällt knapp aus. Der Entwurf sei „im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen sowie zeitlichen Ressourcen“ im Justizministerium erarbeitet worden.
Zu der Frage, welche politischen Prioritäten innerhalb der Landesregierung zu der Verzögerung geführt haben, macht sie dagegen keine näheren Angaben. Die Regierung beruft sich hierbei auf den geschützten Bereich ihrer internen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Auch über die Streitpunkte schweigt die Landesregierung
Besonders interessant wäre derzeit, wie das Gesetz inhaltlich ausgestaltet werden soll. Dazu liefert die Antwort allerdings kaum neue Erkenntnisse.
Gefragt wurde ausdrücklich nach den Positionen von Justizministerin Kathrin Wahlmann und den Grünen sowie nach möglichen Konflikten oder Kompromissen – insbesondere beim Umfang des geplanten Transparenzregisters und bei den Ausnahmeregelungen.
Die Landesregierung erklärt hierzu lediglich, die jeweiligen Positionen seien Gegenstand interner Beratungen zwischen den Regierungsfraktionen.
Damit bleiben gerade die Punkte offen, die darüber entscheiden werden, wie wirkungsvoll das niedersächsische Transparenzgesetz am Ende tatsächlich sein wird.
Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode kommen
Eine wichtige politische Aussage enthält die Antwort dennoch: Die Landesregierung bestätigt ausdrücklich, dass die Verabschiedung eines Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode beabsichtigt ist.
Das erhöht den Zeitdruck. Wenn die Ressortabstimmung tatsächlich im September oder Oktober abgeschlossen wird, müssen anschließend noch Kabinettsbefassung und das komplette parlamentarische Gesetzgebungsverfahren folgen.
Jetzt kommt es auf den Gesetzentwurf an
Nach Jahren der Ankündigungen könnte damit eine entscheidende Phase beginnen. Erstmals liegt ein überarbeiteter Entwurf vor, der sich in der Ressortabstimmung befindet, und erstmals nennt die Landesregierung einen zumindest groben Zeitrahmen für deren Abschluss.
Ob Niedersachsen damit tatsächlich das im Koalitionsvertrag versprochene „moderne und umfassende“ Transparenzgesetz bekommt, ist allerdings weiterhin offen.
Entscheidend wird sein, was im Gesetzentwurf steht: Welche Informationen müssen Behörden von sich aus veröffentlichen? Wie umfassend wird das Transparenzregister? Welche Stellen werden einbezogen? Welche Ausnahmen vom Informationszugang sind vorgesehen? Und wie einfach können Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Information tatsächlich durchsetzen?
Wenn die Landesregierung ihren eigenen Zeitplan einhält, dürften wir auf einige dieser Fragen schon bald Antworten bekommen.
Quelle: Landtag Niedersachsen – Drucksache 19/11505