In dem LTO-Interview mit Informationsrechtler Prof. Friedrich Schoch “Transparenz ist für eine Demokratie entscheidend” spricht dieser von den Bundesländern Bayern und Niedersachsen die noch kein IFG haben.
Der Text diskutiert die historische Entwicklung und aktuelle Situation der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in Deutschland. 2002 wurde ein Gesetzentwurf für ein Bundes-IFG vorgelegt, nachdem Brandenburg 1998 als erstes Bundesland ein solches Gesetz eingeführt hatte. Das Bundes-IFG trat schließlich 2006 in Kraft.
Bemerkenswert ist, dass Bayern und Niedersachsen bis heute keine echten Informationsfreiheitsgesetze haben. Bayern verweist zwar auf Artikel 39 des Datenschutzgesetzes, dieser bietet jedoch keine voraussetzungslose Informationsfreiheit. In Niedersachsen scheiterten bisher alle parlamentarischen Initiativen für ein IFG.
Die fehlende Umsetzung in diesen Bundesländern wird auf mangelnden politischen Druck zurückgeführt. Informationsfreiheit ist kein Massenphänomen – während einige engagierte Bürger, NGOs wie “FragDenStaat” und investigative Journalisten die Gesetze nutzen, ist das Thema in der breiten Bevölkerung wenig bekannt. Viele Journalisten bevorzugen zudem informelle Wege oder den presserechtlichen Auskunftsanspruch, da diese als schneller und unkomplizierter empfunden werden.
Die anfänglichen Widerstände gegen mehr Verwaltungstransparenz kamen besonders aus konservativen Kreisen, die eine Beeinträchtigung der Verwaltungsarbeit befürchteten. Im Laufe der Zeit konnte jedoch eine wachsende Zahl von Menschen von der Notwendigkeit eines IFG überzeugt werden.