Bündnis fordert Transparenzgesetz für Niedersachsen
In Hannover wurde jetzt das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen – Bündnis für
Transparenz in Niedersachsen“ ins Leben gerufen. Gründungsmitglieder sind der Chaos Computer Club Hannover (C3H), der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover und der Landesverband Bremen/Niedersachsen des bundesweit tätigen Vereins Mehr Demokratie. Ziel des Bündnisses ist die Schaffung eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild. Der erste Arbeitsschritt der drei Bündnispartner wird die Erarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfes sein. Dieser soll, wie in Hamburg, öffentlich in einem Wiki erarbeitet werden.
Ein Transparenzgesetz regelt den freien Zugang zu Informationen der Politik und Verwaltung (wie Verträge, Ausgaben, Bauvorhaben) für alle Bürgerinnen und Bürger. Niedersachsen ist eines von fünf Bundesländern, in dem diese Informationszugangsrechte nicht gesetzlich geregelt sind. In zehn Bundesländern und auf Bundesebene gibt es gesetzliche Regelungen, in Hamburg gilt sogar ein Transparenzgesetz mit weitreichenden Veröffentlichungspflichten für staatliche Stellen. Presseberichten zufolge arbeitet die Landesregierung an einem Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen. Falk Garbsch vom C3H kommentiert dies so: „Gut, dass die Landesregierung hier aktiv wird. Aufgrund der Presseberichte werden wir die Aktivitäten aber kritisch begleiten. Denn wir wollen ein Transparenzgesetz und kein Informationsfreiheitsgesetz“.
In einem Transparenzgesetz werden staatliche Stellen und Kommunen verpflichtet, amtliche Informationen im Internet in einem Informationsregister kostenlos, anonym und unbürokratisch zugänglich zu machen. Das Bündnis verspricht sich davon für die Bürger einen unkomplizierten Zugang zu Informationen. Vorteile durch ein Transparenzgesetz verspricht sich das Bündnis nicht nur für Abgeordnete, Medien und die Wirtschaft. Auch die Verwaltung profitiert davon, weil viele Bürgeranfragen zukünftig entfallen, wenn die Informationen im Internet abrufbar sind. Bei den in vielen Bundesländern geltenden Informationsfreiheitsgesetzen sind Informationen im Gegensatz zu einem Transparenzgesetz nur auf Antrag zugänglich, das Antragsrecht ist auf bestimmte Bereiche beschränkt.
Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Bündnisses:
http://transparenzgesetz-nds.de/