Das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen begrüßt die Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion, ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen. Allerdings möchte die FDP lediglich auf Antrag Informationen gewähren. Bremen und Hamburg regeln jeweils per Gesetz ein Informationsregister, in das die Verwaltung von sich aus Informationen einstellt. Bei einem Informationsregister können die Bürgerinnen und Bürger ohne Antrag nach Dokumenten oder Daten suchen. Dies erleichtert den Zugang für die Menschen, spart letztlich Zeit und Kosten für die Verwaltung und sorgt zudem für einen besseren Informationsfluss innerhalb der Verwaltung. Falk Garbsch vom CCC Hannover begründet das Informationsregister: „Bei einem IFG, wie es sich die FDP vorstellt, sind die Bürgerinnen und Bürger Antragsteller und machen der Verwaltung Arbeit, bei einem Informationsregister können Bürger/innen und Verwaltung ohne Aufwand Informationen abrufen.“
Gerade in Bremen müsse zwar das Informationsregister noch verbessert werden, aber Bremen habe bereits vor Jahren den richtigen Weg eingeschlagen, erklärte Tim Weber von Mehr Demokratie e.V. Trotz des alten Stands des Gesetzentwurfes sieht das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen in der Initiative der FDP-Fraktion einen wichtigen ersten Schritt, die Diskussion anzuregen. Weber: „Rot-Grün und auch die CDU sollen den Ball aufnehmen und weiterspielen. Die Rückständigkeit Niedersachsens in dieser Frage muss aufgegeben werden.“ Niedersachsen gehört neben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen zu den fünf Bundesländern, die noch nicht über eine Regelung verfügen, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zugänglich zu machen.
Das Bündnis für Transparenz in Niedersachsen wurde vom AK Vorratsdatenspeicherung, dem CCC Hannover und Mehr Demokratie e.V. gegründet. Das Bündnis fordert ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. In Hamburg wurde auf Grundlage einer Volksinitiative vom Parlament ein Transparenzgesetz einstimmig verabschiedet.