Meldung vom 01. Juni 2026. Die BfDI schreibt:
„In Zeiten gezielter Desinformation ist Transparenz das wirksamste Gegenmittel. Wer nachvollziehen kann, wie Entscheidungen entstehen, ist weniger empfänglich für Verschwörungserzählungen. Deutschland muss sich als liberale Demokratie entschlossen dem weltweiten Trend zur Intransparenz entgegenstellen – mit klaren Strukturen und erfahrbaren Rechten“, erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Veröffentlichung der ersten bundesweiten Repräsentativbefragung zur Informationsfreiheit.
Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) zeigt sich: Die Menschen erwarten einen transparenten Staat – und sehen genau hier erheblichen Handlungsbedarf. 96 Prozent der insgesamt 2 500 Befragten erwarten transparentes Behördenhandeln, 60 Prozent erleben Behörden aber häufig als intransparent. „Deshalb müssen wir die wahrgenommene Intransparenz ernstnehmen, die unsere Befragung sichtbar gemacht hat. Auch wenn Wahrnehmung und Realität nicht deckungsgleich sind“, so Specht-Riemenschneider. Die Befragung wurde im Auftrag des „BfDI-Datenbarometers“ vom Meinungsforschungsinstitut INFO GmbH durchgeführt. Erstmals vorgestellt wird sie beim 8.Symposium der BfDI zur Informationsfreiheit am 2. und 3. Juni 2026 in Berlin.
In der Praxis hat sich die Informationsfreiheit weitgehend bewährt. Rund jede zehnte befragte Person hat bereits eine IFG-Anfrage gestellt. Von diesen Antragstellenden erhielten 54 Prozent vollständigen Zugang zu den angefragten Informationen, weitere 28 Prozent zumindest teilweise. Nur fünf Prozent berichten von einer Ablehnung.
Im Lichte aktueller Sicherheitsdebatten warnt Specht-Riemenschneider jedoch davor, Informationsfreiheit pauschal mit einem Sicherheitsrisiko gleichzusetzen: „Sicherheitsinteressen können Ausnahmen rechtfertigen. Das IFG sieht das auch schon heute so vor. Aber sie dürfen nicht dazu führen, dass ganze Informationsbereiche ohne Prüfung des Einzelfalls der öffentlichen Kontrolle entzogen werden.“
Die BfDI leitet aus den Befragungsergebnissen drei zentrale Handlungsempfehlungen ab: Erstens braucht die Informationsfreiheit wirksame Durchsetzungsbefugnisse für Aufsichtsbehörden. Zweitens sollte Informationsfreiheit als demokratisches Werkzeug sichtbarer und einfacher nutzbar werden, unter anderem durch verständliche und niedrigschwellige Kommunikationswege. 64 Prozent wünschen sich die Möglichkeit, Anfragen per Brief oder E-Mail zu stellen, 63 Prozent über Behördenwebseiten und 51 Prozent über ein zentrales Anfrageportal. Drittens sollten Behörden Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, verstärkt proaktiv veröffentlichen. Dafür sprechen sich 83 Prozent der Befragten aus.
Mit der Befragung zum Informationsfreiheitsgesetz startet das „BfDI-Datenbarometer“ die neue Veröffentlichungsreihe „Befragungsergebnisse und Empfehlungen“, die sich an die breite Öffentlichkeit, aber auch an Bundestag, Behörden, Verbände und Nichtregierungsorganisationen richtet. In der Reihe „Dokumentation“ werden außerdem zu jedem Befragungsthema Zahlen, Fragen, Methoden und Detailergebnisse veröffentlicht. Die Materialien zur aktuellen Befragung sind hier abrufbar.
