Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) fordert die an den Koalitionsverhandlungen Beteiligten in Niedersachsen auf, den Erlass eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Der Bund und die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen jeweils über ein Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetz. Diese Gesetze gewähren einen grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen, ohne dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss. Moderne Gesetze sehen zudem die Verpflichtung öffentlicher Stellen vor, Informationen proaktiv und antragsunabhängig bereitzustellen. Unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften. Niedersachsen bleibt bisher hinter dem bundesweiten Standard zurück, da es dort an einem solchen Gesetz fehlt.
Eigentlich hätte dieser Zustand schon längst beseitigt sein sollen. Im Jahr 2017 hatte die damalige Landesregierung die Einführung eines Transparenzgesetzes geplant. Nach dem Regierungswechsel geriet das Projekt jedoch ins Stocken. Die Regelungen der anderen Länder sollten zunächst evaluiert werden. Aus Bund und Ländern liegen inzwischen Evaluierungen vor, die zu dem einhelligen Ergebnis kommen, dass sich die Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze bewährt haben. Es besteht daher kein Grund, länger zu warten.
Öffentliche Stellen in Niedersachsen müssen vergleichbaren Transparenzpflichten unterliegen wie die öffentlichen Stellen anderer Länder und des Bundes. Nur wer gut informiert ist, kann fundiert mitreden und sich beteiligen. Die IFK fordert daher alle in Niedersachsen politisch Verantwortlichen auf, diesen Schritt hin zu einer offeneren Verwaltung mit mehr Partizipations- rechten der Bürgerinnen und Bürger zu vollziehen.
Quelle: Pressemeldung der IFK
Entschließung zwischen der 42. und der 43. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 26. Oktober 2022